Die ESRS Anpassungen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die ESRS Anpassungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse machen die Berichterstattung strategischer, klarer und praxisnäher für Unternehmen.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 31. Juli 2025 Entwürfe für die Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht mit zentralem Fokus auf den Anpassungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) gemäß ESRS 1. Ziel der Änderungen ist es, die Analyse praxisnäher, strategischer und weniger aufwändig zu gestalten.
Hintergrund zur doppelten Wesentlichkeit
Die doppelte Wesentlichkeit ist ein zentrales Konzept der ESRS und der CSRD. Sie vereint zwei Perspektiven:
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Impact Materiality: Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft
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Financial Materiality: Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Faktoren auf das Unternehmen
Unternehmen müssen beide Perspektiven systematisch prüfen, um relevante Themen, sogenannte IROs (Impacts, Risks and Opportunities), zu identifizieren.
Kritik an der bisherigen Praxis
In der ersten Umsetzungsrunde der ESRS zeigte sich: Die DWA war für viele Unternehmen schwer praktikabel. Besonders bemängelt wurden:
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Hoher Fokus auf den Prozess anstatt auf das Ergebnis im Kontext der Firmenstrategie
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Mangelnde Klarheit bei der Anwendung von Scoring-Methoden
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Unverhältnismäßige Detailtiefe ohne Mehrwert, besonders wenn die DWA rein nach compliance ausgeführt wurde
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Unklare Vorgaben zur Berichterstattung über mitigierte Risiken oder positive Auswirkungen
Kernpunkte der ESRS Anpassungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die Änderungen im Entwurf zu ESRS 1 und die Aktualisierung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse reagieren auf dieses Feedback mit mehreren systemischen Vereinfachungen:
1. Top-down statt Bottom-up
Die ESRS bietet neben dem Bottom-Up- künftig auch die Option eines Top-Down-Ansatzes zur Durchführung der DWA. Dieser beginnt mit einer Analyse von Geschäftsmodell, Strategie, Wertschöpfungskette und Stakeholdern. Daraus leiten sich relevante Themen und IROs ab.
2. Einrichtung eines Informationsfilters
Nur IROs, die voraussichtlich zu wesentlichen Angaben im Nachhaltigkeitsbericht führen, sollen vertieft betrachtet werden. Dieser “Information Materiality Filter” soll verhindern, dass Ressourcen für nicht relevante Themen gebunden werden.
3. Neuer Ordnungsrahmen
Die EFRAG betont, dass die ESRS ein “Fair Presentation Framework” darstellen. Relevanz und getreue Darstellung stehen im Vordergrund statt reiner Compliance-Erfüllung. Auch nicht-wesentliche Themen dürfen bei Bedarf berichtet werden, z. B. auf Wunsch externer Stakeholder.
4. Flexibilität bei der Berichterstattung
Unternehmen dürfen entscheiden, ob sie auf Themen-, Sub-Themen- oder IRO-Ebene berichten. Das reduziert übermäßige Granularität und stärkt die Orientierung an der Managementlogik. Nicht jedes IRO muss zwingend einem Thema zugeordnet werden. Wenn nur ein Sub-Thema in einem Standard wesentlich ist, müssen nicht mehr alle Datenpunkte des Standards berichtet werden, sondern nur die für das Sub-Thema relevanten.
5. Berücksichtigung mitigierter Risiken & positiver Wirkungen
Explizit klargestellt wird, dass auch durch Maßnahmen bereits entschärfte Risiken sowie positive Auswirkungen berichtspflichtig sind, sofern sie wesentlich sind.
6. Präzisierung der Begrifflichkeiten
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Der Begriff “materielle Angelegenheit” entfällt. Stattdessen wird ein Thema nur dann berichtspflichtig, wenn wesentliche IROs bestehen.
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Die Liste der Themen in ESRS 1 AR 16 ist jetzt rein illustrativ.
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Ein nicht-verbindlicher Anhang (NMIG6) illustriert, wie gezielte Berichterstattung auf Sub-Themen-Ebene aussehen kann.
7. Aggregations- und Standortlogik
Unternehmen sollen Informationen nicht für jeden einzelnen Standort, sondern aggregiert auf geeigneter Ebene berichten. Ziel ist eine fokussierte und aussagekräftige Darstellung.
Die Anforderungen zur Berichterstattung über die Wertschöpfungskette werden außerdem leicht entschärft: Unternehmen sollen zunächst mit verfügbaren Informationen arbeiten und auf Schätzungen oder Annahmen zurückgreifen dürfen.
Fazit: Weniger Pflicht, mehr Verantwortung
Mit den ESRS Anpassungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verfolgt die EFRAG das Ziel, Nachhaltigkeitsberichterstattung zielgerichteter, vergleichbarer und strategisch fundierter zu gestalten. Unternehmen erhalten mehr Freiraum zur Eigenverantwortung, müssen aber gleichzeitig fundiert begründen, was sie berichten und was nicht.
Weiterführende Hinweise
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Die Öffentliche Konsultation zur Änderung läuft bis 29. September 2025.
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EFRAG plant weitere Outreach-Veranstaltungen im Herbst.
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Die endgültige Verabschiedung der Änderungen ist für Ende November geplant.
Hinweis: Wir stellen in Kürze eine aktualisierte Version unseres Wesentlichkeitsanalyse Excel Templates zur Verfügung und arbeiten an der Aktualisierung der Materiality Master Software, angepasst an die neuen ESRS-Vorgaben.
Wesentlichkeitsanalyse Template
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