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CSRD

Alles, was Sie zum Thema CSRD wissen müssen. Von Anforderungen, Fristen bis hin zu hilfreichen Tools und Services.

Zuletzt aktualisiert: 3. Juni 20267 Kapitel
CSRD – kurz & kompakt

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die zahlreiche Unternehmen zu einer detaillierteren Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Die Berichterstattung umfasst die ESG-Themen – Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung – und folgt den verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Zudem müssen die Daten zwingend in den Lagebericht integriert werden.

Ein zentrales Element ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, da sie sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch umgekehrt die finanziellen Chancen und Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt.

Die CSRD zielt darauf ab, mehr Transparenz zu schaffen und nachhaltiges Wirtschaften in der EU zu fördern. Für Unternehmen ist sie sowohl eine regulatorische Herausforderung als auch eine Chance, nachhaltige Strategien gezielt zu integrieren.

Hilfreiche Tools für deine CSRD-Berichterstattung

VSME-Berichtsvorlage

Word Vorlage (& PDF) für einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME Standard.

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VSME-Workshop

Praxisorientierter und interaktiver Workshop für ein besseres Verständnis und zur Umsetzung des VSME-Standards. Physisch oder digital.

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ESRS Datenpunkte Mapper

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1. Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Richtlinie und Teil des European Green Deal, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -maßnahmen zu berichten. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deren Anforderungen erheblich. Die CSRD wurde eingeführt, um mehr Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu schaffen und so nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern.

Ziele der Richtlinie

Die CSRD verfolgt mehrere zentrale Ziele, die darauf abzielen, Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU klarer, einheitlicher und effektiver zu gestalten:

  • Erhöhung der Transparenz: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen detaillierter und nachvollziehbarer offenlegen, sodass Investoren, Verbraucher:innen und andere Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Einführung einheitlicher Berichtsstandards: Mit den ESRS-Standards schafft die EU eine verbindliche Grundlage, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung harmonisiert und vergleichbar zu gestalten.
  • Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle: Die verpflichtende Berichterstattung soll Unternehmen dazu motivieren, ihre ökologische und soziale Verantwortung aktiver wahrzunehmen und langfristig nachhaltige Strategien zu entwickeln.
  • Verbesserung der Vergleichbarkeit: Einheitliche und standardisierte Berichtsformate erleichtern es Stakeholdern, wie Banken, Investoren und Verbraucher:innen, Nachhaltigkeitsdaten direkt zu bewerten und Unternehmen gezielt nach ihrer ESG-Performance zu vergleichen.

Durch diese Maßnahmen soll die CSRD nicht nur die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöhen, sondern auch Unternehmen dabei unterstützen, sich zukunftsorientiert und nachhaltig aufzustellen.

2. Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Mit dem Omnibus-I-Paket wurde der Anwendungsbereich der CSRD erheblich verkleinert. Die Omnibus-I-Richtlinie (Directive (EU) 2026/470) wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Zuvor hatte das EU-Parlament der Einigung am 16. Dezember 2025 zugestimmt, der Rat gab am 24. Februar 2026 seine finale Zustimmung.

Wer ist künftig berichtspflichtig?

Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen bzw. Gruppen, die beide folgenden Schwellenwerte überschreiten:

  • mehr als 1.000 Beschäftigte (im Jahresdurchschnitt) und
  • mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz.

Entscheidend ist das kumulative „und": Anders als unter der ursprünglichen CSRD-Logik (zwei von drei Kriterien) müssen nun beide Schwellen gleichzeitig erfüllt sein. Dadurch fällt ein Großteil der bislang erfassten Unternehmen – insbesondere der Mittelstand – aus der Berichtspflicht heraus.

Ab wann gilt der neue Anwendungsbereich?

  • Die neuen Schwellenwerte gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
  • Die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 19. März 2027 erfolgen.

Übergangsregelung für „Wave 1"

Für Unternehmen, die bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten mussten („Wave one") und nun aus dem Anwendungsbereich fallen, gilt eine Übergangsbefreiung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026. Sie müssen für diese Jahre keinen CSRD-Bericht mehr vorlegen.

Nicht mehr berichtspflichtig – und trotzdem berichten?

Viele Unternehmen, die nicht länger unter die CSRD fallen, möchten dennoch – etwa auf Wunsch von Banken, Kund:innen oder Investoren – über ihre Nachhaltigkeit berichten. Für sie wurde der freiwillige VSME-Standard (Voluntary SME Standard) entwickelt: ein deutlich schlankeres Rahmenwerk, das die wichtigsten ESG-Datenpunkte abdeckt, ohne den vollen CSRD-Umfang. Alle Details dazu findest du auf unserer VSME-Wissensseite.

Während der Anwendungsbereich nun feststeht, sind die überarbeiteten ESRS (European Sustainability Reporting Standards) noch nicht abgeschlossen. Die EU-Kommission soll die vereinfachten Standards voraussichtlich Mitte 2026 verabschieden. Rat und Parlament haben anschließend nur eine kurze Frist, um sie abzulehnen – inhaltlich ändern können sie sie nicht. Erfolgt kein Einspruch, treten die neuen ESRS automatisch als geltendes Recht in Kraft.

3. Welche Berichtspflichten ergeben sich aus der CSRD?

Die CSRD erfordert detaillierte Nachhaltigkeitsangaben, die nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erfolgen.

Erforderliche Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über welche Aspekte und spezifischen Datenpunkte ein Unternehmen tatsächlich berichten muss, wird durch das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bestimmt. Generell sind folgende Angaben erfordert:

  • Geschäftsmodell & Strategie: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsziele definieren und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten, sodass Entwicklungen transparent nachverfolgt werden können.
  • Umwelt (E): Dazu gehören Angaben zum Klimawandel, der Umweltbilanz des Unternehmens sowie Informationen zu Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft, wodurch ökologische Auswirkungen messbar gemacht werden.
  • Gesellschaft (S): Unternehmen müssen Daten zum Umgang mit ihren Arbeitskräften sowohl intern als auch in der Wertschöpfungskette offenlegen. Dies umfasst Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit sowie den Schutz betroffener Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer, um soziale Verantwortung sicherzustellen.
  • Governance (G): Informationen zur Unternehmenskultur, einschließlich Lobby-Tätigkeiten, Korruption und Bestechung, müssen detailliert erfasst werden, um eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten.
  • Wertschöpfungskette: Neben den internen Unternehmensprozessen sind auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, damit alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte umfassend abgebildet werden.
  • Stakeholder: Die Perspektiven von Interessensgruppen müssen aktiv in die Identifikation und Bewertung wesentlicher Themen einfließen. Daher ist die Offenlegung dieser Einschätzungen im Nachhaltigkeitsbericht ein zentraler Bestandteil der Berichterstattung.

Die doppelte Wesentlichkeit

Die CSRD verankert den Ansatz der doppelten Wesentlichkeit, der bedeutet, dass Unternehmen zwei unterschiedliche Perspektiven berücksichtigen müssen:

  1. Finanzielle Wesentlichkeit: Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte (Risiken und Chancen) das Unternehmen?
  2. Impact-Wesentlichkeit: Welche (positiven und negativen) Auswirkungen hat das Unternehmen auf die Umwelt und Gesellschaft?

Wir haben eine praktische vier Schritte Anleitung zur Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD erstellt.

Einbindung in den Lagebericht

Nachhaltigkeitsinformationen sind verpflichtend in den Lagebericht zu integrieren, sodass sie gleichwertig mit finanziellen Informationen behandelt werden. Außerdem unterliegen diese Angaben, genau wie die finanziellen Informationen, einer externen Prüfungspflicht, wodurch ihre Richtigkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit sichergestellt werden soll.

Zusammenhang der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) mit der CSRD

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind detaillierte EU-weit einheitliche Berichtsstandards, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden.

Sie definieren, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen müssen und umfassen u. a.:

  • ESRS 1 & 2 (allgemeine Anforderungen)
  • ESRS E1-E5 (Umwelt)
  • ESRS S1-S4 (Soziales)
  • ESRS G1 (Governance)

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, ihre Berichte gemäß den ESRS-Standards zu erstellen, um eine vergleichbare und verlässliche Berichterstattung sicherzustellen.

Anforderungen an die Prüfung der Berichte

  • Unabhängige Prüfung: Nachhaltigkeitsberichte müssen von externen, unabhängigen Prüfern kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass die offengelegten Informationen korrekt, nachvollziehbar und vergleichbar sind.
  • Limited Assurance: Die Prüfung muss mindestens auf dem Niveau einer “Limited Assurance” erfolgen, was bedeutet, dass die Prüfer eine eingeschränkte Prüfung der angegebenen Nachhaltigkeitsdaten durchführen und deren Plausibilität bewerten.
  • Reasonable Assurance: Ursprünglich war langfristig ein Übergang zu einer “Reasonable Assurance” (umfassende Prüfung, ähnlich der Prüfung von Finanzberichten) vorgesehen. Mit dem Omnibus-I-Paket wurde dieser Schritt jedoch gestrichen – es bleibt dauerhaft bei der Limited Assurance.

Transparenz und öffentliche Zugänglichkeit

  • Veröffentlichung im European Single Access Point (ESAP): Unternehmen sind verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte zentral im ESAP zu veröffentlichen. Dadurch soll ein einheitlicher und transparenter Zugang zu ESG-Daten innerhalb der EU geschaffen werden, sodass Investoren, Behörden und andere Stakeholder diese leicht einsehen und vergleichen können.
  • Digitale Zugänglichkeit & Maschinenlesbarkeit: Nachhaltigkeitsinformationen müssen digital verfügbar und gemäß der XBRL-Taxonomie maschinenlesbar sein. Dies erleichtert die automatisierte Verarbeitung, Analyse und Vergleichbarkeit der Berichte, insbesondere für Finanzinstitutionen und Aufsichtsbehörden, die große Mengen an Nachhaltigkeitsdaten effizient auswerten müssen.

4. Welche Herausforderungen und Chancen bringt die CSRD für Unternehmen?

Potenzielle Herausforderungen

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand: Unternehmen müssen ihre internen Prozesse überarbeiten und neue Strukturen schaffen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Datensammlung, Analyse und Berichtslegung, wodurch zusätzliche personelle und technische Ressourcen erforderlich werden.
  • Erweiterte Datenanforderungen: Die Erhebung, Validierung und Aufbereitung von ESG-Daten wird nicht nur komplexer, sondern auch umfangreicher, da Unternehmen detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten machen müssen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die erhobenen Daten nachvollziehbar, belastbar und konsistent sind, um den Anforderungen der Prüfung standzuhalten.
  • Steigende externe Prüfungskosten: Da Nachhaltigkeitsberichte einer verpflichtenden externen Prüfung unterliegen, steigen die Kosten für Auditierungsdienstleistungen. Je nach Umfang und Komplexität der Berichterstattung kann dies zu deutlich höheren finanziellen Belastungen führen.

Chancen durch verbesserte Nachhaltigkeitspraktiken

  • Bessere Kapitalmarktzugänge: Investoren legen zunehmend Wert auf nachhaltige Geschäftsmodelle und bevorzugen Unternehmen, die eine klare ESG-Strategie verfolgen. Daher kann eine transparente und regelkonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung den Zugang zu Kapitalmärkten erleichtern und gleichzeitig die Attraktivität für nachhaltigkeitsorientierte Investoren erhöhen.
  • Wettbewerbsvorteile: Unternehmen mit einer guten ESG-Performance werden nicht nur für Investoren, sondern auch für Kunden, Geschäftspartner und Talente attraktiver. Eine nachweislich verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung kann das Markenimage stärken, neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und die Kundenbindung langfristig verbessern.
  • Risikomanagement: Durch die Integration von Nachhaltigkeitsstrategien können Unternehmen langfristige Risiken besser identifizieren, bewerten und minimieren. Dies betrifft insbesondere klimabedingte, regulatorische und soziale Risiken, die sich auf den Geschäftsbetrieb auswirken können. Eine frühzeitige Anpassung an nachhaltige Anforderungen hilft, zukünftige Kosten, Strafen oder Reputationsschäden zu vermeiden.

5. Wo gibt es weitere Unterstützung für die Umsetzung der CSRD?

Hilfestellungen und Leitfäden für die Umsetzung

Es gibt zahlreiche Leitfäden und Tools, die Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD unterstützen:

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6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die CSRD ist eine europäische Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und legt erweiterte Berichtspflichten fest.

Ab wann gilt die CSRD?

Mit dem Omnibus-I-Paket gelten neue Schwellenwerte und Fristen:

  • Die neuen Schwellen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
  • Die nationale Umsetzung muss bis zum 19. März 2027 erfolgen.
  • Für „Wave-1"-Unternehmen, die nun aus dem Anwendungsbereich fallen, gilt eine Übergangsbefreiung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026.

Die Omnibus-I-Richtlinie (Directive (EU) 2026/470) wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten.

Welche Unternehmen müssen nach der CSRD berichten?

Seit dem Omnibus-I-Paket sind nur noch Unternehmen bzw. Gruppen berichtspflichtig, die beide der folgenden Schwellen überschreiten:

  • mehr als 1.000 Beschäftigte und
  • mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz.

Maßgeblich ist das kumulative „und" – beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Kleinere Unternehmen können freiwillig nach dem VSME-Standard berichten.

Was ist der doppelte Wesentlichkeitsansatz?

Die CSRD erfordert die Berichterstattung aus zwei Perspektiven:

  1. Finanzielle Wesentlichkeit → Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen?
  2. Impact-Wesentlichkeit → Wie beeinflusst das Unternehmen Umwelt & Gesellschaft?
Welche Informationen müssen Unternehmen in ihren Berichten offenlegen?

Unternehmen müssen über folgende Aspekte berichten:

  • Geschäftsmodell & Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeit.
  • Governance-Struktur und Verantwortung für ESG.
  • Umweltauswirkungen (z. B. CO₂-Emissionen, Energieverbrauch).
  • Soziale Aspekte (z. B. Arbeitnehmerrechte, Diversität).
  • Nachhaltigkeitsrisiken & Chancen für das Unternehmen.
Welche Standards müssen für die Berichterstattung genutzt werden?

Die Berichterstattung muss gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgen, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden.

Wo müssen die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht werden?

Die CSRD verlangt, dass Nachhaltigkeitsberichte im Lagebericht integriert und über den European Single Access Point (ESAP) öffentlich zugänglich gemacht werden.

Gibt es eine Pflicht zur externen Prüfung?

Ja, Nachhaltigkeitsberichte müssen extern geprüft werden. Es gilt das Niveau einer „limited assurance“ (eingeschränkte Prüfung). Der ursprünglich vorgesehene Übergang zu einer „reasonable assurance“ (umfassende Prüfung) wurde mit dem Omnibus-I-Paket gestrichen – es bleibt dauerhaft bei der Limited Assurance.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung der CSRD?

Unternehmen, die die Berichtspflichten nicht erfüllen, müssen mit Bußgeldern oder Sanktionen rechnen, die von den jeweiligen nationalen Behörden festgelegt werden.

Welche Vorteile bringt die CSRD für Unternehmen?
  • Erhöhte Transparenz gegenüber Investoren & Stakeholdern.
  • Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Unternehmensführung.
  • Besserer Zugang zu Finanzierungen, da ESG-Faktoren für Banken und Investoren immer wichtiger werden.
  • Optimierung interner Prozesse durch strukturierte ESG-Strategien.
Gibt es Unterstützung für Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD?

Ja, es gibt zahlreiche Leitfäden & Beratungsmöglichkeiten, u. a.:

  • Offizielle EU-Leitlinien & ESRS-Standards: Die Europäische Kommission und EFRAG stellen detaillierte Vorgaben bereit, um die CSRD-Anforderungen korrekt umzusetzen.
  • Branchenverbände & IHKs: Viele Industrie- und Handelskammern sowie Fachverbände bieten Webinare, Checklisten und praxisnahe Leitfäden, um Unternehmen gezielt bei der Umsetzung zu unterstützen.
  • CSR-Tools Lösungen: Digitale Werkzeuge zur automatisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unternehmen dabei helfen, ESG-Daten effizient zu erfassen, zu verwalten und CSRD-konforme Berichte zu erstellen.

7. Blogbeiträge zu CSRD

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