Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG): Österreich setzt CSRD um

Zusammenfassung:
- Österreich hat mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) die EU-CSRD national umgesetzt.
- Für viele Unternehmen wird Nachhaltigkeitsberichterstattung damit schrittweise verpflichtend und deutlich anspruchsvoller als bisher.
- Berichte müssen nach ESRS-Standards erstellt, in den Lagebericht integriert und prüfbar (auditfähig) sein.
- Auch nicht direkt berichtspflichtige Unternehmen können indirekt betroffen sein, z. B. durch ESG-Datenabfragen von Kunden, Konzernen oder Banken.
- Für ESG-Manager & ESG-Berater gilt: Jetzt pragmatisch starten mit Wesentlichkeitsanalyse, IRO-Logik, klaren Rollen/Prozessen und einer belastbaren Datenbasis,.
Österreich hat die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit dem Beschluss des Nationalrats am 21. Januar 2026 in nationales Recht überführt – mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Damit ist klar: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nicht mehr als „Nice-to-have“ behandelt, sondern wird schrittweise zu einer verbindlichen Pflicht für viele Unternehmen.
Wenn du ESG-Manager:in bist oder CSRD-Beratung machst, ist die wichtigste Frage nicht mehr „Kommt das?“, sondern: Wie setze ich es pragmatisch um? Ohne Chaos, ohne Überforderung, aber mit einem sauberen Ergebnis?
In diesem Artikel bekommst du einen verständlichen Überblick, was das NaBeG bedeutet, wer betroffen ist und welche Schritte du jetzt einleiten solltest.
Was ist das NaBeG und warum ist es wichtig?
Das NaBeG (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz) ist das österreichische Gesetz, mit dem die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht in Österreich umgesetzt wird. Die CSRD gibt europaweit vor, wie Unternehmen künftig über Nachhaltigkeit berichten müssen, um die Daten vergleichbar zu machen, wie bei den Finanzberichten.
Das NaBeG sorgt dafür, dass diese EU-Vorgaben in Österreich auch tatsächlich verpflichtend werden, inkl. klarer Regeln zur Veröffentlichung und Prüfung.
Warum ist das NaBeG relevant?
- ESG-Berichte werden standardisiert (weniger „Marketing-Report“, mehr „Nachweis“)
- Die Anforderungen sind deutlich höher als früher und datengetrieben mit konkreten KPIs
- Die Nachhaltigkeitsdaten müssen prüfbar und nachvollziehbar sein
- Viele Unternehmen werden indirekt betroffen sein (z. B. als Zulieferer)
Welche Organisationen sind vom NaBeG betroffen?
Direkt betroffen: Große Unternehmen
Das NaBeG setzt die CSRD-Logik um: berichtspflichtig sind demnach Unternehmen, die beide der folgenden Schwellen überschreiten:
- Mehr als 1.000 Beschäftigte
- Über 450 Millionen Euro Umsatz
Indirekt betroffen: KMU in der Lieferkette
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen meist keine vollumfänglichen CSRD-Berichte erstellen, sofern sie unter den Schwellenwerten bleiben. Aber die meisten werden dennoch ESG-Daten liefern müssen, wenn es ihre berichtspflichtigen Kunden oder Lieferanten verlangen. Zudem sind vermehrt auch Banken angehalten ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe zu berücksichtigen.
Für kleinere Unternehmen eignet sich der VSME als freiwilliger, deutlich kleinerer EU-Berichtsstandard.
Was muss im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht drinstehen?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren, was konkret in einem CSRD-Bericht drin stehen muss. Der aktualisierte Draft der “Simplified ESRS” (Stand: Dezember 2025) sieht als Kernelement der CSRD-Berichtserstellung weiterhin die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse vor.
Anschließend muss über die ‘wesentlichen’ Themen berichtet werden. Im Zuge des Omnibus wurden die Berichtsanforderungen – insbesondere die Anzahl der Datenpunkte – jedoch deutlich reduziert und die ESRS-Themenstruktur angepasst.
Praxis-Guide: Was ESG-Manager jetzt konkret tun sollten
1) Betroffenheit klären
Nachhaltigkeitsverantwortliche von Österreichischen Unternehmen sollten klären:
- Sind wir CSRD-pflichtig?
- Ab wann?
- Einzelbericht oder Konzernbericht?
Tipp: Auch wenn „erst später“ gilt: Starte trotzdem mit dem Setup. Der Aufwand liegt nicht im Schreiben, sondern in der Erhebung der Daten.
2) Stakeholder-Map erstellen
Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist die Aufgabe des ESG-Managers. Aber erfolgreich kann es nur als abteilungsübergreifendes Team funktionieren. Denn die Daten und Informationen liegen in den Fachbereichen.
Erstelle eine Stakeholder Map und liste die Anforderungen klar auf:
- CFO / Finance: Will Sicherheit, nachvollziehbare Zahlen, wenig Risiko
- Legal / Compliance: Braucht Regeln & Nachweise
- Einkauf / Supply Chain: Benötigt Lieferantendaten
- HR: Hat die Kennzahlen für die KPIs der Sozial-Themen
- Geschäftsführung: Sollte Nachhaltigkeit nicht nur als Kostenfaktor sehen, sondern auch den Business Case verstehen. Zudem sollte das Ambitionsniveau für den Bericht geklärt werden.
Insight: CSRD ist ein internes Change-Projekt. Wenn du es nur als ESG-Thema behandelst, verlierst du.
3) Wesentlichkeitsanalyse durchführen
Viele sehen die Wesentlichkeit als Pflichtübung, übersehen jedoch das strategische Potenzial der DWA. Der Top-Down Approach erlaubt es, sich bei der Wesentlichkeitsanalyse auf die relevantesten Themen für das Unternehmen und die Industrie zu fokussieren. So gelangt man effizient zu einem Ergebnis.
Zudem gibt es wertvolle Hilfestellungen wie das Wesentlichkeitsanalyse Excel Template, die KI-gestützte Materiality Master Software oder auch Wesentlichkeitsanalyse Workshops.
Die Wesentlichkeitsanalyse entscheidet, welche Daten du wirklich berichten musst und welche nicht. Es ist also ein Komplexitätsreduktionstool.
4) Software-Entscheidung
Überlege, ob ihr eine ESG-Software für die NaBeG-Berichterstattung anschaffen möchtet oder nicht. Eine Softwarelösung kann insbesondere beim Datenerhebungsprozess erhebliche Zeit einsparen und schafft meist auch Prüfsicherheit.
Der CSRD-Software-Auswahlguide und das ESG-Toolauswahl-Bewertungsmodell unterstützen dich im Dschungel der CSRD-Lösungen zurechtzufinden.
Allerdings ist es auch ohne Software möglich einen CSRD-Bericht zu erstellen.
Tipp: Wir haben bereits zahlreiche Unternehmen bei der Auswahl einer geeigneten ESG-Software begleitet. Kontaktiere uns gerne, wenn du von unserem Wissen profitieren möchtest.
5) Ansprechpartner finden und Datenquellen inventarisieren
Sofern keine Software eingesetzt wird, kann die EFRAG Datenpunkte-Liste als Basis dienen oder du erstellst selbst eine simple Tabelle mit folgenden Spalten:
- ESRS Thema
- KPI / Datenpunkt
- Datenquelle
- Datenqualität
- Daten-Owner
- Verfügbarkeit
Diese Tabelle dient als Grundlage für die Gap-Anayse. Das ist der Moment, wo sichtbar wird: welche Daten existieren, welche nur „geschätzt“ sind, welche niemand besitzt, und welche IT-Systeme fehlen.
6) Prüfungsfähigkeit früh mitdenken
Der Audit-Aspekt wird häufig unterschätzt. Wenn bei der CSRD-Prüfung ein Wirtschaftsprüfer später fragt:
- „Wieso ist das Thema wesentlich?”
- „Woher kommt die Zahl?”
- „Wer hat sie freigegeben?“
- „Wie wird sie berechnet?“
…und du hast keine Antwort, kann das zu einem großen Problem werden.
Praxistipp: Definiere pro KPI jeweils die Berechnungslogik; die Datenquelle; den Freigabeprozess und die Versionierung / Dokumentation.
7) Fortschritt ist wichtiger als Perfektion
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zur Erfüllung des NaBeG in Österreich ist ein Prozess. Im ersten Berichtsjahr werden ggf. noch nicht alle Datenpunkte verfügbar sein. Solange man damit transparent umgeht, ist das kein Problem.
Je nach Nachhaltigkeitsstrategie und Reporting-Ambitionsniveau kann der Bericht eine Chance sein sich aktiv bei dem Thema ESG zu positionieren oder vorerst mal nur die Minimalanforderungen erfüllen, um compliant zu sein.
Tipp: Wenn dein Unternehmen aktiv zur Nachhaltigkeit kommuniziert, beachte die EmpCo-Richtlinie.
Fazit: NaBeG bringt Klarheit
Mit dem NaBeG ist klar: Österreich geht den CSRD-Weg verbindlich mit. Für ESG-Manager bedeutet das vor allem eins: Struktur schlägt Aktionismus.
Während die CSRD-Umsetzung in Deutschland noch auf sich warten lässt, gibt’s in Österreich Klarheit.


